reif_banner.gif (6878 Byte)

Reifen- und Autoservice reif_banner.gif (6878 Byte) Waltersdorf

AVD-Partner

Reifentipps

Homepage
Leistungsangebot
Standort

 

Tipps & Info
Reifen Lagerung
Reifenlexikon
Links Reifen
Links Auto
Links Autozeitschriften
Tipps um den Reifen
Die Geschichte des Luftreifens
 




anibar.gif (4491 Byte)

Tipps um den Reifen

anibar.gif (4491 Byte)

Schutz vor Beschädigungen

Durch unachtsames Fahren über spitze, kantige Gegenstände oder Bordsteine kann der Reifenaufbau nachhaltig und leider auf den ersten Blick nicht sichtbar geschädigt werden. Daher sollten Sie oder der Fachmann Ihre Reifen regelmäßig auf Risse, Beulen oder eingedrungene Fremdkörper kontrollieren. Beschädigte Reifen sollten sofort demontiert werden ! Pannensprays sind in diesem Zusammenhang nur als Notlösung für die Fahrt zur nächsten Service-Station geeignet!

Der richtige Luftdruck
 

Die Lebensdauer und Sicherheit eines Reifens ist maßgeblich abhängig vom richtigen Luftdruck. Dieser Wert wird gemeinsam vom Reifen- und vom Fahrzeughersteller für jedes Fahrzeug individuell festgelegt. Zu hoher oder zu niedriger Luftdruck verhindert den optimalen Kontakt des Profils zur Fahrbahn ! Die Folgen sind nicht nur übermäßig oder ungleichmäßiger Profilabrieb, sondern auch eine deutlich schlechtere Haftung.
Ein zu niedriger Luftdruck sorgt für erhöhten Reifenverschleiß an beiden Reifenschultern. Der erhöhte Rollwiderstand führt zu einem Anstieg des Kraftstoffverbrauchs. Zu geringer Luftdruck erhöht die Unfallgefahr durch Reifenzerstörung.
Ein optimaler Luftdruck ist Garant für sicheres und Komfortables Fahren bei größtmöglicher Wirtschaftlichkeit.
Ein zu hoher Luftdruck führt zu erhöhtem Verschleiß in der Laufflächenmitte. Die verringerte Aufstandsfläche bietet keine optimale Traktion beim Bremsen und Beschleunigen. Gleich- zeitig verschlechtern sich Kurvenstabilität und Komfort.
Beim Reservereifen sollte der Luftdruck um 0,5 bar höher sein, damit er optimal eingesetzt werden kann.

DESHALB:
1. Luftdruck regelmäßig alle 2 bis 4 Wochen prüfen
2. Luftdruckskontrolle grundsätzlich nur am kalten Reifen vornehmen
3. Niemals am warmen Reifen Luft ablassen
4. Ventilkappe immer aufschrauben
5. Verliert der Reifen Luft, sollte die Ursache für den Luftverlust von einem Fachmann überprüft werden

WELCHE VORTEILE BRINGT DER KORREKTE LUFTDRUCK ?
1. Optimale Auftstandsfläche, Bodenkontakt, Haftung
2. Kürzerer Bremsweg
3. Höhere Aquaplaningreserve
4. Besseres Fahrverhalten, Kurvenstabilität
5. Niedrige Abrollgeräusche
6. Geringer Rollwiderstand und Kraftstoffverbrauch
7. Besserer Komfort

Bremsweg

Vorausschauende Fahrweise macht sich bezahlt. Und das gleich zweifach, denn: Der Wahrnehmungsapparat des Menschen braucht mindestens 0,3 Sek., um auf Hindernisse oder kritische Fahrsituationen zu reagieren. Es können aber auch 1,7 Sek. vergehen. Der Anhalteweg hängt von dieser Reaktionszeit und der Güte der Bereifung ab. Denn abgefahrene oder schlechte Pneus verlängern den Bremsweg.

Beim Bremsen verschleissen Reifen am schnellsten. Eine Vollbrenmsung aus 50km/h etwa führt zu einem 2000- bis 3000-fach höheren Reifenverschleiss als ein sanftes Abbremsen. Eine Bremsung mit blockierten Reifen aus einer Geschwindigkeit von 120 km/h rasiert auf einen Schlag bis zu vier Millimeter Profil ab.


Profiltiefe beachten!

Die Profiltiefe muss laut Gesetzgeber mindestens 1,6 mm betragen. Wer mit weniger unterwegs ist, riskiert nicht nur seinen Versicherungsschutz, sondern bringt auch sich selber in Gefahr.. Wegen der stark wachsenden Aquaplaninganfälligkeit und den sich verschlechternden Fahr- sowie Bremseigenschaften sollten die Reifen schon vor Erreichen der Mindestprofiltiefe ausgetauscht werden.

Im allgemeinen gilt dabei:

Sommerreifen            ab 3 mm Restprofiltiefe
Winterreifen               ab 4 mm Restprofiltiefe

* In Österreich müssen Winterreifen mindestens 4 mm Restprofil haben,
wenn Winterausrüstung vorgeschrieben ist.


Auswuchten der Reifen

M
indestens einmal pro Jahr sollte ein Fachmann Ihre Reifen auswuchten. Auch beim Tausch von Sommer- auf Winterreifen und umgekehrt sollten alle Reifen ausgewuchtet werden. Das Auswuchten gleicht Gewichtsveränderungen (z. B. durch Abrieb oder Lagerung) wieder aus und stellt die Reifen optimal auf das Fahrzeug ein. Auf Wunsch wuchten wir Ihre Räder auch am Fahrzeug aus.

Feinwuchten

Feinwuchten ist zumindest für die Räder der Lenkachse von PKW eine unerlässliche Maßnahme. Direkt am Kfz werden damit die Restunwuchten ausgeglichen, die durch geänderte Radzentrierung, Nabe und Bremsscheiben auftreten.

Matchen

Matchen ist ein Verfahren bei der Reifenmontage, das zum optimalen Rundlauf des Reifens beiträgt. Dabei werden die Rundlaufabweichungen von Rad und Reifen so miteinander kombiniert, dass sie sich gegenseitig weitgehend neutralisieren.

Achsvermessung

Einmal im Jahr sollten Sie Ihrem Fahrzeug eine Achsvermessung gönnen. Diese stellt Ihre Reifen wieder optimal auf das Fahrzeug ein. Sie beugt darüber hinaus ungleichmäßigen Verschleiß vor und garantiert, dass die Reifen perfekt auf das Fahrwerk abgestimmt sind und das Fahrverhalten positiv beeinflussen.

Reifenersatz unvermeidbar

Reifen müssen ersetzt werden, wenn die Mindestprofiltiefe erreicht ist oder eine irreparable Beschädigung aufgetreten ist. Ein weiterer Grund kann Überalterung sein. Ist ein Reifen älter als 6 Jahre, sollte dieser nur noch in Notfällen eingesetzt werden!
Grundsätzlich gilt: an einer Achse möglichst nur Reifen gleicher Profilarten und –tiefen zu montieren. Auch sollten nur Reifen eines Herstellers auf einer Achse gefahren werden. Die Fahr- und Bremseigenschaften Ihres Fahrzeuges könnten sonst nachhaltig beeinträchtigt werden. Die Reifen müssen den Angaben des Fahrzeugscheines entsprechen! Erlaubt sind nur Reifen einer höheren Geschwindigkeitsklasse (ausgenommen Winterreifen!) oder mit einem höheren Lastindex. In einigen europäischen Ländern sind übrigens ausschließlich Sommer- oder Winterreifen (M+S) vorgeschrieben! In Österreich und Frankreich gilt dies für alle vier Radpositionen !

Alterung

Die Alterung von Gummi ist ein natürlicher Prozeß und bedeutet, dass sich Elastizität und Haftfähigkeit im Laufe der Zeit geringfügig verändern. Ein Prozeß, der sehr langsam erfolgt und außerdem durch spezielle Alterungsschutzmittel in modernen Reifen noch verlangsamt wird. Dennoch sollte man z. B. einen Reservereifen, der mehr als 5 Jahre "untätig" im Kofferraum lag, nicht zusammen mit völlig neuen Reifen fahren!

Abriebsbild eines Reifens

Das Abriebsbild eines Reifens gibt dem Fachkundigen wertvolle Hinweise auf nicht optimale Einstellungen  oder eventuelle Schäden am Fahrwerk (Achsgeometrie, Stoßdämpferdefekt etc.) Sinnvoll ist daher die regelmäßige Reifenkontrolle bei einem Reifenfachbetrieb (ca. alle 10 – 15.000 km).
Auch "Sägezahn" kann entstehen. So nennen Reifentechniker den ungleichmäßigen Abrieb an den Querkanten von Profilblöcken in Laufrichtung des Reifens. Als Folge treten im fortgeschrittenem Stadium oft lästige Vibrationen und Laufgeräusche auf. Rechtzeitiger Wechsel zwischen Vorder- und Hinterachse kann dem vorbeugen. In hartnäckigen Fällen fragen Sie uns um Rat (siehe
Räderwechsel).


Speed-Index

Buchstabe am Ende der Größenbezeichnung, der über die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit des Reifens Auskunft gibt. z. B. 205/55 R 15 87V

Q = bis 160 km/h
S = bis 180 km/h
T = bis 190 km/h
H = bis 210 km/h
VR = über 210 km/h
V = bis 240 km/h
W = bis 270 km/h
Y = bis 300 km/h
ZR = über 240 km/h

Load-Index

Die Tragfähigkeitskennzahl ist eine meist zweistellige Zahl am Ende der Größenbezeichnung:
z. B. 205/55 R 15 87V. Die Zahl 87 gibt Aufschluß über die Tragfähigkeit des Reifens.
Tragfähigkeit 87 bedeutet z. B. 545 kg pro Reifen.


Warum Winterreifen?

Moderne Winterreifen habe einen höheren Anteil an Naturkautschuk und bleiben daher auch bei Temperaturen unter 10 Grad Celsius elastisch und griffig; die ausgeklügelte Profilgestaltung trägt den oft nassen Straßen Rechnung, die Lamellentechnologie sorgt darüber hinaus für eine wirksame Verzahnung auch mit schneeglatten Fahrbahnoberflächen. Ihre Vorteile können Winterreifen allerdings nur bei ausreichender Profiltiefe – mindestens
4 mm – voll ausspielen.

Test auf winterlichen Fahrbahnen haben gezeigt, dass man bei Sommerbereifung mit einer Verdoppelung des Bremsweges rechnen muß. Beim Beschleunigen kann das Defizit sogar bis zu 80% betragen. Nicht zuletzt erhöht sich die Unfallgefahr durch stark verschlechterte Seitenführung.

Moderne Winterreifen bedingen keine Komforteinbußen und verschleißen nicht schneller als Sommerreifen. Sie sind auf optimale Nasshaftung ausgelegt und bremsen unter Berücksichtigung der meist niedrigen Temperaturen auf Nässe besser als Sommerreifen, dies um so mehr, wenn auch noch Schnee liegt. Auch in Punkto Optik sind keine Abstriche mehr zu machen. Fortschritte bei der Profilgestaltung erlauben in den meisten Fällen den Einsatz der gleichen Reifenbreite wie im Sommer.

Wie finde ich den richtigen Reifen?

Das wichtigste Auswahlkriterium muß immer die Fahrsicherheit sein. Dabei wird zuerst von der Leistungsfähigkeit und der Art des Fahrzeuges ausgegangen.

Es spielt allerdings auch der individuelle Fahrstil sowie der überwiegende Einsatz des Reifens eine Rolle. Fahrer, die einen eher sportlichen Fahrstil pflegen, sollten dem bei der Auswahl der Reifen Rechnung tragen, da sie mit der richtigen Reifenauswahl ein Plus an Dynamik, Sicherheit und Fahrspaß erzielen. Gleiches gilt für Fahrer, die eher den Komfort oder Wirtschaftlichkeit schätzen.

Jeder Reifen besitzt seinen eigenen Charakter, seine Stärken und Grenzen, die bei der Auswahl der Reifen eine Rolle spielen sollten. Bei Fragen hierzu oder zum Thema Umrüstung wenden Sie sich an uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Reifenalter
Die Alterung von Reifen ist ein natürlicher Prozess, der sehr langsam erfolgt und durch spezielle Alterungsschutz-
mittel im Reifen noch verlangsamt wird.

Anbei finden Sie das zusammengefasste Statement des BRV zu diesem Thema, das gemeinsam mit dem TÜV und
den Reifenherstellern erarbeitet wurde:

Auf Grundlage der entsprechenden WdK-Leitlinie Nr. 90 – Personenkraftreifen: Reifensicherheit und Reifenpflege –
gehen wir von einer grundsätzlichen Lebensdauer eines Reifens von 10 Jahren aus. Wörtlich heißt es in der Leitlinie:

Reifen altern aufgrund physikalischer und chemischer Prozesse. Das gilt auch für nicht oder wenig benutzte Reifen.
Um diesem Prozess entgegenzuwirken, werden den Mischungen Substanzen beigegeben, die leistungsmindernde chemische Reaktionen mit Sauerstoff und Ozon im erforderlichem Maße verhindern. Damit ist gewährleistet, dass
ein auch mehrere Jahre sachgemäß gelagerter Reifen der Spezifikation eines Neureifens entspricht und in seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist.

Es wird empfohlen, Reifen, die älter als 10 Jahre sind, nur noch zu benutzen, wenn Sie vorher ständig
unter normalen Bedingungen im Einsatz waren. Diese Reifen sollten also nicht mehr umgesteckt, sondern
nur noch im laufenden Betrieb abgefahren werden
, davon abweichende Empfehlungen der Reifenhersteller sind
zu beachten.“

Die abweichenden Empfehlungen können wie folgt zusammengefasst werden:
- Reifen auf sogenannten „Standfahrzeugen“, also Fahrzeugen, die nicht laufend bewegt werden, wie z.B. auf Wohn-
wagen, altern besonders stark, deshalb wird empfohlen, sie schon nach sechs Jahren, spätestens aber nach acht
Jahren, zu ersetzen!
- Das gleiche gilt in der Regel für das Reserverad. Deshalb wird empfohlen, Reservereifen, die älter als sechs Jahre
sind, nur noch im Notfall zu verwenden!

Die neue Räderrichtlinie
Nachdem die alte Räderrichtlinie „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und für Kraft-
räder“ vom 27. Juli 1982 überarbeitet wurde, ist seit Dezember 1998 die neue „Richtlinie für die Prüfung von Sonder-
rädern für Kraftfahrzeuge und Ihre Anhänger“ (§ 30 StVZO) in Kraft.

Generell gilt: 
Bis zum Produktionsdatum 30. September 1999 kann weiterhin entsprechend den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und für Krafträder“ vom 27. Juli 1982 verfahren werden.

Für Sie ist daher das Fertigungsdatum der Räder entscheidend:
Alle ab dem 01. Oktober 1999 gefertigten Ident- und Nachbauräder müssen mit einer ABE-Nummer (z.B. KBA 43815) gekennzeichnet sein.

Räder die vor dem 01. Oktober 1999 gefertigt wurden, erfordern keine Kennzeichnung mit einer ABE-Nummer, dürfen aber auch nach dem 01. Oktober 1999 uneingeschränkt im Markt vertrieben werden.

Vierundfünzigste Verordnung
über Ausnahmen von den Vorschriften
der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(54. Ausnahmeverordnung zur StVZO)

Vom 10. Dezember 1998


§1

(1) Abweichend von § 22 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung braucht der Inhaber einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bei einem Ident- oder Nachbaurad nicht den Abdruck oder die Ablichtung der Betriebserlaubnis oder den Auszug davon beizufügen. Dies gilt nur wenn im „Verkaufskatalog“, der in den Vertriebs-/Verkaufsstellen dieser Räder verwendet wird, für die Zuordnung der Räder (Typ und Ausführung) zu den entsprechenden Fahrzeugen (Typ und Ausführung) ein identischer Abdruck des in der Allgemeinen Betriebserlaubnis dieser Räder enthaltenen Verwendungsbereichs enthalten ist.

Im Sinne dieser Verordnung ist das

1. Identrad ein Rad, das unter Verwendung derselben Fertigungseinrichtungen produziert wurde, wie das vom Fahrzeughersteller serienmäßig angebaute Rad; das Identrad unterscheidet sich vom serienmäßig angebauten Rad nur durch das fehlende Warenzeichen und/oder die fehlende Teilenummer des Fahrzeugherstellers und der zusätzlichen Genehmigungsnummer des Kraftbundesamtes.
2. Nachbaurad
ist ein Scheibenrad, das dem serienmäßig angebauten und mit der Betriebserlaubnis der Fahrzeuges genehmigten Rades nachgebaut ist; es entspricht in allen Maßen, Werkstoff und Standfestigkeit dem vom Fahrzeughersteller in Serie angebauten Rad.

(2) Abweichend von § 19 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung braucht der Führer eines Fahrzeuges, an dem ein Ident- oder Nachbaurad oder mehrere angebaut wurde(n), nicht den Abdruckoder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Betriebserlaubnis mit den wesentlichen Angaben für die Verwendung dieses Teils mitzuführen.Dies gilt nur, wenn für die Räder eine Allgemeine Betriebserlaubnis nach § 22 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erteilt worden ist.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Bonn, den 10. Dezember 1998

Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Franz Müntefering